Staatsanwaltschaft Stuttgart
    Neckarstr. 145

    70190 Stuttgart                                                                   Bochum,  04.07.2001
     
     

    AZ. 64 GS 2096/01
     
     

    Sehr geehrter Herr Milionis,

    ich glaube Sie nehmen mich ein bisschen auf den Arm. Wenn Sie schon Erklärungen abgeben, achten Sie doch bitte darauf, dass Sie diese mit anderen Behörden vorher absprechen, sonst ergeben sich Widersprüche, die Sie dann nicht mehr auflösen können.

    Das LKA-Baden-Württemberg hat mir am 20.06.2001 eine Kopie des Hausdurchsuchungsbeschlusses zugeschickt. Dies wäre wohl kaum möglich gewesen, würde Ihre Darstellung den Tatsachen entsprechen. Aus der beigefügten Kurzmitteilung des LKA geht eindeutig hervor, dass es sich um eine “weitere Mehranfertigung des Durchsuchungsbeschlusses” handelt. Das LKA bestreitet damit den Beschluss am Tage der Hausdurchsuchung wieder mitgenommen zu haben. Sie, Herr Milionis,  behaupten dahingegen, dass die Polizei diesen Durchsuchungsbefehl gar nicht hätte aushändigen dürfen und die Mitnahme völlig korrekt war. Diesen Widerspruch müssen Sie mir einmal erklären.

    Herr Milionis, Ihre Razzia war illegal und war ein unerlaubter Polizeiübergriff. Selbst wenn die Rote Armee Fraktion oder ein rechtsradikales Terrorkomando dem Stern, Spiegel, Fokus, ZDF, ARD oder RTL ein anonymes Bekennerschreiben zugespielt hätte, berechtigt dieser Umstand keinen Staatsanwalt oder Amtsrichter dazu Rundfunkhäuser, Fernsehsender, Redaktionen und Privatwohnungen stürmen zu lassen und komplett aufzulösen. In meinem Fall handelte es sich sogar nur um drei harmlose Leserbriefe, die keinen Aufschluss darüber geben, dass Straftaten geplant, angekündigt oder angedroht werden. Zwei Jahre nach der Veröffentlichung, verdächtigen Sie den anonymen Urheber der Briefe einer Straftat. Allein dieser  Verdacht, reicht aber nicht aus mein Online-Magazin durchsuchen zulassen und zu vernichten. Darüber hinaus  haben Sie auch meine wirtschaftliche Existenz zerstört,  Steuergeheimisse verletzt usw.  Sie haben Ihre Kompetenzen weit überschritten und Ihnen dämmert das langsam auch. Stimmt’s?



    Dass Sie zwei Jahre hinter einem Spinner herjagen, der sich offensichtlich nur wichtig machen will und als “Rächer der Enterbten” verbal die Gegend und das World Wide Web unsicher macht, nimmt Ihnen doch niemand ab. Ich habe Kontakt mit einigen Presseorganen in Baden-Württemberg aufgenommen, der “Rächer der Enterbten” ist dort völlig unbekannt. Niemand hat je von dieser Person gehört!  Für einen “gefährlichen” Verbrecher, der nach Angaben des Durchsuchungsbefehls flächendeckend Finanzämter und Finanzbeamte in Ihrer Region mit Terroranschlägen bedroht haben soll, ist dies doch recht ungewöhnlich, meinen Sie nicht auch?

    In diesem “wichtigen” Fall in dem es angeblich um Leben und Tod geht, haben Sie ausgerechnet Herrn KHK Herzog und KM Mohring mit den Ermittlungen beauftragt. Internet-Kenntnisse sind praktisch nicht vorhanden. Herzog ist ein blutiger Laie. Assistent Mohring hat gar keine Ahnung. Herr Herzog war noch nicht einmal in der Lage eine E-Mail-Adresse zu finden, mit der ein Leserbrief des “Rächer der Enterbten” unterzeichnet war. Ein Spezialist hätte zwingend hinzugezogen werden müssen, wären Sie, Herr Staatsanwalt, wirklich der Überzeugung gewesen, dass die Drohungen ernst zu nehmen, Terroranschläge des “Rächers” zu erwarten und Menschenleben in Gefahr sind. 

    Stellen Sie sich vor, der “Rächer” hätte ein Attentat verübt und ein Finanzamt in die Luft gesprengt. Tote, Verletzte, das übliche Schreckenszenario. Dann würde sich auch ziemlich schnell herausstellen, dass Sie mitschuldig sind, weil Sie wissentlich zwei absolute Anfänger ins Internet auf Verbrecherjagt schickten, die nicht fähig sind eine E-Mail abzuschicken, geschweige den eine E-Mail-Adresse zu finden. Eine E-Mail Adresse, die völlig offen präsentiert wird und den Täter rechtzeitig enttarnt hätte.  Ihre Karriere als Staatsanwalt wäre zu Ende.

    Herr Milionis, Sie müssen also zu 100% gewusst haben, dass vom “Rächer” keinerlei Gefahr ausgeht, sonst hätten Sie niemals es gewagt absolute Laien mit der Internetrecherche und Auswertung von Internetdaten in diesem Fall zu betrauen ohne Fachleute hinzuzuziehen. 

    Als ich Tage nach der Razzia Herrn KM Mohring telefonisch unterrichtete, dass eine E-Mail Adresse des “Rächers” bereits im Besitz des LKA’s sei, die das Inkognito des “Terroristen” lüften könnte, antwortete Herr Mohring wörtlich: “Zeugenaussagen nehmen wir telefonisch nicht entgegen!” Herr Herzog hatte sich in seinen wohlverdienten Jahresurlaub verabschiedet und wollte drei Wochen nicht gestört werden. Niemand hatte plötzlich beim LKA an der wahren Identität des “Terroristen” mehr Interesse, nach der man angeblich ein paar Tage vorher  in meiner Wohnung und Redaktion noch so “verzweifelt” gesucht hatte. Da kann man als Betroffener schon mal ins Grübeln kommen, Herr Staatsanwalt, oder nicht? 

    Ist nach den vielen Ungereimtheiten der Gedanke so abwegig, dass ganz andere Gründe und Interessen hinter der Hausdurchsuchung gestanden haben könnten und die angeblichen Straftaten des “Rächer der Enterbten” nur initiiert worden sein könnten, um als Vorwand dienen zu können, das Mein-Bochum Stadtmagazin und dessen Herausgeber kalt zu stellen? Aufgrund meiner juristischen Bildung, die ich nach Ihrer Meinung “Fernsehkrimis” zu verdanken habe, könnte “eine gewisse Verwirrung” zu dem Schluss kommen, dass eine  “Verschwörung” oder eine “Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Schaden eines Dritten” in Bereich des Möglichen ist. 

    Personen und Organsisationen, die mein kritisches Online-Magazin vernichtet sehen wollen, gibt es genug und nicht nur in Bochum.



    Das große Interesse Herrn Herzogs und Herrn Mohrings an Steuererklärungen, Rechnungen, Bankauszügen, Gewinn.- & Verlustrechnungen deuten darauf hin, dass beide mir irgendetwas Illegales nachweisen wollten, vielleicht  eine hübsche Steuerhinterziehung? Herr Herzog liess sogar telefonisch beim Ordnungsamt anfragen, ob ich ein Gewerbe angemeldet hätte in der Hoffnung in dieser Richtung fündig zu werden. Nachdem “Rächer der Enterbten” wurde eigentlich kaum gefragt! Sehr seltsam! Oder?

    Ich schlage Ihnen, Herr Milionis,  jetzt folgendes vor: Sie stehen jetzt sofort auf und gehen zu Ihrem Vorgesetzten und bitten um ein Gespräch. Gestehen Sie einfach gleich an Ort und Stelle, dass Sie “Mist gebaut” haben, vielleicht müssen Sie sogar eine Beichte ablegen. Sie sollten diese Chance nutzen. Gestatten Sie mir diese offenen Worte, es ist zu Ihrem Besten.

    Ich erwarte unverzüglich eine Entschuldigung, die Rückführung aller beschlagnahmten Gegenstände direkt bis vor meine Wohnungstür, die Herausgabe  aller angefertigten Kopien, eine Entschädigung für erlittenes Unrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

    Einen Betrag in Höhe von 100.000 DM halte ich, angesichts Ihrer völlig aus der Kontrolle geratenen illegalen Ermittlungsmethoden, die letztendlich mich, einen unbeteiligten Zeugen, finanziell ruiniert und den guten Ruf meines Online-Magazins vernichtet haben könnten, für angemessen.

    Dipl.-Des. Christian Kluth
    MB-Herausgeber