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Mit der Wiedervereinigung wird Berlin 1990 wieder zur Hauptstadt Deutschlands. Um den künftigen Parlaments- und Regierungssitz entbrennt ein heftiger, parteiübergreifender Streit zwischen Bonn- und Berlin-Befürwortern. Die einen sehen in Bonn ein Symbol für den demokratischen Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg, für Westbindung und Föderalismus. Dahingegen erinnert Berlin auch an politische Tiefen der neueren deutschen Geschichte wie die NS-Zeit. Die Bonn-Befürworter warnen vor immensen Umzugskosten. Die anderen betrachten es als ein Gebot der Glaubwürdigkeit, Berlin zum Regierungssitz der neuen Bundesrepublik zu machen. Mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen fällt nach hitziger Debatte am 20. Juni 1991 die Entscheidung für Berlin. |
| Zwischen Bonn und Berlin soll es jedoch eine "faire Arbeitsteilung" geben. Nach dem sogenannten Kombinationsmodell vom 11. Dezember 1991 sollen das Auswärtige Amt sowie die Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen, der Wirtschaft, für Arbeit und Sozialordnung, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Verkehr, für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau nach Berlin umziehen. Die übrigen Ministerien bleiben in Bonn. Der Bundesrat verlegt seinen Sitz nach Berlin, obwohl er sich zunächst am 5. Juli 1991 mit 38 von 68 Stimmen unter Vorbehalt für Bonn entschieden hat. Am 3. Juni 1992 legt die Bundesregierung eine Gesamtkonzeption zum Berlin-Umzug vor, und am 25. August 1992 schließt sie mit dem Berliner Senat und der Regierung von Brandenburg den Hauptstadtvertrag ab. |
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Am 12. Oktober 1993 beschließt
die Bundesregierung, bis zum Jahre 2000 nach Berlin umzuziehen. Der Umzug
der einzelnen Ministerien soll nach und nach erfolgen. Bundespräsident
Richard
von Weizsäcker verlegt bereits am 31. Januar 1994 seinen ersten
Amtssitz nach Berlin. Am 26. April 1994 verabschiedet der Bundestag
das Berlin/Bonn-Gesetz, das die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung
des Berlin-Beschlusses regelt. Zahlreiche Bundeseinrichtungen, darunter
der Bundesrechnungshof und das Bundesversicherungsamt gehen - ebenso wie
viele internationale Organisationen - nach Bonn. Am 1. Januar 1995 tritt
der Bonn-Vertrag in Kraft, nach dem der Region Bonn vom Bund Ausgleichsmaßnahmen
in Milliardenhöhe für den Verlust des Parlaments- und Regierungssitzes
bis zum Jahre 2004 zugebilligt werden. Berlin erhält ebenfalls gemäß
dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin
finanzielle Unterstützung bis Ende 2004.
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