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Kommentar zu Armes Deutschland :-( von Kai Krieten

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Ohne Titel

Von Baude, 01.05 2004, 08:18:44

Beliebte Standardbegründungen der Bundestypen sind:


Die BRD ist mit dem Abschluß des Zwei plus Vier Vertrages souverän
geworden ...

Antwort: Einen »Zwei plus Vier Vertrag« gibt es nicht, Sie meinen
bestimmt den "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland" vom 12,09.1990. Darin steht nur, daß das "vereinte
Deutschland" souverän sein wird, von einer BRD steht dort nichts.
Wie Sie diese beiden unterschiedlichen Begriffe auf ein und
dasselbe Rechtssubjekt beziehen, ist mir unerklärlich. Zudem ist
doch die ehemalige BRD bereits mit dem Art. 1 des sog.
»Deutschlandvertrag« von 1954 souverän geworden. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum dann die Siegermächte 1990 nochmals der
»BRD« Souveränität geben sollten. Auch die DDR war ab 1954
souverän. Und wenn sich zwei angeblich souveräne Staaten (wie Sie
ja argumentierten) 1990 vereinigt haben sollen, indem der eine dem
anderen beitritt und dieser somit vergrößerte Staat als
identisches Rechtssubjekt erhalten geblieben ist, dann muß man
diesem ja nicht nochmals Souveränität geben. Aus diesem Grunde ist
das Rechtssubjekt »vereintes Deutschland«, wie es in Art. 1 des
"Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland" definiert ist, auch nicht die BRD, denn nicht diese
sollte den Vertrag ratifizieren, sondern das Rechtssubjekt
»vereintes Deutschland«. Aus diesem Grunde ist der Vertrag bis
heute nicht rechtswirksam in Kraft getreten. Denn ausdrücklich
stellt der Artikel 2 und auch der Artikel 4 des "Übereinkommen zur
Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 29.09.1990
fest, daß alle in oder in bezug auf Berlin ergangenen
Rechtsvorschriften der Alliierten in jeder Hinsicht fortgelten.
Daher gilt der Vorbehalt im Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz,
daß West-Berlin kein Bestandteil der BRD ist, auch heute noch.
Konkretisiert wurde dieser Sachverhalt durch die BK/O(50)75 sowie
die BK/O(51)56 sowie das »Viermächteabkommen über Berlin« von
  1. Diese von den Alliierten geschlossenen Verträge, Abkommen

oder erlassenen Gesetze und Verordnungen sind nicht explizit
aufgehoben worden, gelten daher mit Rechtskraft fort.
Das Berlinübereinkommen vom 29.09.1990 hat somit den in Moskau
unterzeichneten Vertrag vom 12.09.1990 inhaltlich weitgehend
wieder aufgehoben. Sie können sich also nicht auf die angebliche
volle Souveränität einer BRD berufen, da es eine solche nicht
gibt.




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Kommentare

    Berlinübereinkommen (apifera; 09.08 2004, 13:27:54)


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