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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Freiheit des Andersdenkenden

Von Hans-Alfred Schumacher, 27.01 2004, 16:48:19

Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.
R.Luxenburg

Das eigene Klientel hat auch in Diktaturen das Recht zur freien(zwangsläufig)konformen Meinungsäusserung.
Also kann der Gradmesser für die Freiheit in einem System immer nur die Gewährung der vollen Meinungs-und Informationsfreiheit für den politischen Gegner sein und nicht die Freiheit die vom jeweiligen Staat(China,Iran oder BRD)erlaubten Meinungen zu äußern.
Wenn wir also das Recht des Andersdenkenden auf freie Meinungs-und Informationsfreiheit verteidigen,schützen wir in Wahrheit unsere eigene Freiheit.

THESE:In einem freien System gibt es keine verbotenen Meinungen mögen sie noch so abzulehnen sein.Nur Handlungen können strafbar sein.

Das unbstrittene Recht eines Staates auf Selbstverteidigung darf sich also nur gegen Handlungen ,aber niemals gegen Meinungen und Informationen richten.

Die Freiheit ist das höhere Gut als die BRD,
so wie der Glaube das höhere Gut ist als die Kirche.

Die angestrebten Zensurmaßnahmen verteidigen die BRD(den Status quo) aber nicht die Freiheit oder Demokratie, sie finden deswegen meinen entschiedenen Widerspruch.

Freundliche Grüße an alle Gleichgesinnten.




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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.