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Von Jan A. Nicolas, 28.02 2002, 23:03:03
Jeder Mensch ist ein eigenständiges, denkendes Individuum.
Er nimmt, ohne dabei auf Dritte angewiesen zu sein, Informationen auf, verarbeitet sie und leitet daraus sein weiteres Handeln ab.
Hieraus erbgibt sich zwangsläufig, daß er in der Lage ist, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Da es sich dabei um natürliche Vorgänge handelt, hat jeder Mensch das Recht auf eine eigene Meinung.
Hat ein Mensch eine eigene Meinung, so muss ihm auch das Recht zugestanden werden, diese Meinung zu äußern. Denn im wesentlichen durch Interaktion mit anderen ist der Mensch in der Lage, die Gültigkeit seiner Meinung zu überprüfen und seine Meinung ggf. an neue Erkenntnisse anzupassen respektive sich überhaupt eine Meinung zu bilden.
Die Einschränkung oder nicht-Gewährung des Rechts auf freie Meinung(säußerung) führt auch nicht dazu, daß eine Meinung aufhört zu existieren: Sie wird im Verborgenen weiterleben und weitergegeben werden.
Es unterliegt dem freien Willen eines Menschen, ob er [publizierte] Information wahrnehmen will und er wird, soweit die Entscheidung zugunsten der Wahrnehmung erfolgt ist, zwangsläufig daraus eine eigene Meinung ableiten. Wird der Zugang zu Information eingeschränkt, kommt dies einer Einschränkung des oben angeführten Rechtes auf freie Meinung und nicht nur, aber auch des Rechts auf freie Meinungsäußerung gleich und ist somit nicht hinnehmbar.
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