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Von EGON STEIN, 24.08 2008, 16:32:36
nach dem Grundsatz: das e i n e existiert,weil das a n d e r e
(das Volk)akzeptiert! Jede gestellte Forderung wird erst durch
die Akpeptanz der Gegenseite legitimiert.Das Problem liegt in der anonymisierten Forderung durch das Verwaltungs-Kollektiv. Gestützt durch das Gewaltmonopol, mit Individual-Verfügungs-Kompetenz und unterliegt der Willkür-Interpretation verwaltungs-besoldeter Tatsachen-Verdrehung.
Vor dem Hintergrund, dass das »R e c h t«,subjektives Betreff-
nis, vor der physischen Macht kapituliert,ist das einer Volksverwaltung zugeordnete »Gewaltmonopol« die Ursache dafür,dass von der Volksverwaltung materielles U n r e c h t
zur Disziplinierung des Volkes Anwendung findet.Dies, weil Menschen im Fehlen einer physikalischen Zeitkonstante ausser- stande sind Recht zu sprechen, müssen »Richter« die vor dem Kerngehalt ihrer Urteile,dem Wahrheitsbeweis,kapitulieren. Im Klartext sind »Richter« nicht fähig den Wahrheitsbeweis für ihre Urteile zu belegen.Mit der logischen Konsequenz,dass
Richterurteile grundsätzlich gelogen sind; im Fehlen des Wahr-
heitsbeweises.Das diese Lügner in Verfügungskompetenz über das Gewaltmonopol gegenüber dem wehrlosen Volk,herrschen; hat mit Menschenrecht nicht das geringste gemein. Weil in fehlender Bereitschaft der verwaltungs-besoldeten, heimlichen Haus-Frie- densbrecher,(!) keine rechtsstaatliche Machtausübung geschieht, ist die öffentliche Kommunikation durch das Volk,eine unabding-
bare Voraussetzung zur Gegenwehr.Egon Stein,Hauptstr.45,CH-6045
Meggen.>www.blogger.com/hom<>steinegon@gmail.com<
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