|
Von G. Wiki, 17.06 2006, 20:32:17
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Am 1. Januar 1900 wurde Andreas Blunck Mitglied des Eimsbütteler Bürgervereins und übernahm bald darauf den Vorsitz des Vereins.
1904 wurde er als Kandidat des Eimsbütteler Bürgervereins in die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Er schloss sich der Fraktion der Linken an. Nach dem Wahlrechtsraub von 1906, bei dem das Wahlrecht in der Hansestadt zugunsten der Besserverdienenden geändert wurde, gründete er zusammen mit anderen (Carl Petersen) die Fraktion der Vereinigten Liberalen. Er war bis 1919 Mitglied der Bürgerschaft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Blunck
Hamburg 1906 Hamburg 2006
CDU: Die mit absoluter Mehrheit alleinregierende CDU richtete nach dem nicht ihren Vorstellungen entsprechendem Volksentscheid eine Geheimkommission unter dem langjährigen CDU-Parteivorsitzenden Jürgen Echternach († 4.4.2006), der wegen undemokratischer Praktiken die Neuwahl der Bürgerschaft im Jahre 1993 innerhalb der CDU notwendig machte, ein. Diese Kommission erarbeitete einen Wahlrechtsreformvorschlag, der wiederum den Einfluss der Parteien auf die Personalzusammensetzung wiedererlangen, und den Einfluss der Wähler praktisch unmöglich machen soll. Über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag sollte die CDU-Fraktion in einer Sondersitzung am 31.10.2005 entscheiden. Dies geschah jedoch nicht, da es nicht sicher schien, dass die Gesetzesvorlage in der Bürgerschaft eine Mehrheit finden würde, obwohl die CDU die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft hat. Kritik kam z.B. vom CDU-Ortsvorsitzenden von Hamburg-Nienstedten, Lars Möller, der das Vorhaben als „eine Geheimaktion, die von oben durchgepeitscht wurde“ bezeichnete. Am 8. Mai 2006 beschloss die CDU-Bürgerschaftsfraktion bei Enthaltung der Harburger Abgeordneten einen Gesetzentwurf für ein neues Wahlrecht. Dieser sieht u.a. starre Parteilisten und nur eine Wählerstimme (also kein Kumulieren/Panaschieren möglich) für die Landeslistenwahl, die Wiedereinführung der 5%-Hürde auf Bezirksebene, sowie ein Nachbesetzen von unbesetzten Wahlkreissitzen aus der Landesliste vor, wodurch die entscheidenden Merkmale des vom Volk bestimmten Wahlrechts abgeschafft werden sollen. Die geplante Änderung des mit knapp Zweidrittelmehrheit vom Volk bestimmten Wahlrechts durch die Drei-Stimmen-Mehrheit einer Partei in der Bürgerschaft stößt nicht nur auf Kritik am Demokratieverständnis der Hamburger CDU, sondern wirft auch juristische Fragen auf, z.B. nach dem Vertrauensschutz von Verfassungsorganen (Volksentscheid) und der Berechtigung der 5%-Hürde auf Kommunalebene (in Deutschland inzwischen unüblich).
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_(Hamburg)
|