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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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»... Eine Zensur findet nicht statt.« Art. 5 GG

Von Jens Heidenreich, 25.02 2002, 09:36:59

Der Aufweichung der vom Grundgesetz garantierten »Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft« ist von allen verantwortungsbewussten Bürgern zu verhindern. Jedoch erscheinen solche Aufweichungen nicht als böse Versuche des Staates, den Bürger vermehrt zu kontrollieren. Sie werden dem Bürger als »Dienstleistung« staatlicher Organe verkauft, mit dem er oder seine Kinder vor »Bösen Inhalten oder Manipulationen« geschützt werden. Das damit eine schrittweise Abgabe der eigenen Wahl-Freiheit erfolgt, ist unter dem anscheinenden Gewinn von mehr Sicherheit (und Bequemlichkeit) für die meisten anscheinend ein (wenn überhaupt) sehr geringer Preis.
Gegen die Ignoranz des Menschen ist leider kein Kraut gewachsen.



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.