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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Gegen Urheber anstatt gegen Bürger vorgehen

Von Andreas Schmidt, 24.02 2002, 22:39:53

Gegen Urheber anstatt gegen alle Bürger und deren Grundrechte vorgehen sollte ein wesentlich besserer Weg im Umgang
mit problematischen Inhalten im Internet sein.

Büssow's Pläne sehen nämlich vor, diverse Grundrechte aller Bürger zu beschränken und faktisch für das Internet abzuschaffen.

Zunächst will er bei erster Betrachtung die Informationsfreiheit der Bürger nach Art. 5 GG stark beschränken.

Büssow begann seine ersten Tests mit 4 Domains. 2 davon waren rechte Domains, eine war bereits auf eine blosse Bitte eines französichen Richters vom US-Provider abgeschaltet worden und vor Beginn der Zwangs-Sperrungen leer.
Und die letzte Seite rotten.com wurde
vor wenigen Wochen selbst von renommierten Zeitungen wie
der New York Times als Informationsquelle etwa zu Themen
wie Bin Laden's Atombombenprogramm und dem Afghanistankrieg
genannt. Büssow wollte sie als kriegsverherrlichend und möglicherweise
jugendgefährdend sperren.

Maßstab sollte sein, ob Seiten auch für
Kinder geeignet sind. Sind sie das
nicht, sollen sie für alle Erwachsenen
ebenfalls zwangsweise komplett gesperrt werden.

Diese 4 bzw. nun 2 Domains sollen jedoch erst ein Test sein. Ein Mitarbeiter der Bezirksregierung hatte in deren Forum ausgeplaudert, dass mehrere tausend
Domains als zu sperren im Gespräch sind- alle Domains, über die sich irgendjemand auf Büssow's Beschwerde-Seite beklagt.

Darüber hinaus sprach Büssow bereits
von Sperrungen aus Verbraucherschutzgründen (Online-Apotheken, Seiten ausländischer Firmen, die nicht dem deutschen Fernabsatzgesetz und Teledienstegesetz im Hinblick auf die nun umfassendere Impressumspflicht entsprechen usw.), machte aber nach Protesten später einen Rückzieher, was aber keineswegs bedeutet, dass dieser Plan vom Tisch ist.

Es droht also ein Dammbruch mit
einer Sperrung des halben ausländischen
Internet, wenn man dies einreissen lässt. Das könnte zahlreiche gewerbliche
und berufliche Nutzer (z.B. Chemiker, Ärzte, Apotheker, Physiker) betreffen, wenn Büssow alles sperren lässt, was ihm nicht für Kleinkinder geeignet erscheint.

Büssow will selbst entscheiden, was
zu sperren ist. Ohne Gerichtsurteil und
Beteiligung der Bundesprüfstelle.

Auch dies ist höchst bedenklich.

Universitäten und alle anderen Nutzer sollten davon ebenfalls
genauso betroffen sein, obwohl
für sie nach Art. 5 Abs.3 das Privileg
der Freiheit von Forschung und Lehre
im Grundgesetz verankert ist.
Auf heftige Proteste hin wollte man dies Universitäten zunächst gar nicht, dann nur per Antrag auf eine Sondergenehmigung gestatten. Nun sollen
die Seiten für Universitäten nur vorübergehend zeitlich
und räumlich beschränkt freigeschaltet
werden dürfen. Das ist immer noch
fragwürdig.

Art. 5 Abs. 3 GG erfasst ausserdem auch
gewerbliche und nichtgewerbliche Forschung an anderen Forschungseinrichtungen. Die Bezirksregierung bestreitet dies weiterhin und will diesen Gruppen
weiterhin den Zugang zwangsweise komplett sperren.

Schliesslich greifen Büssow's Pläne aber
auch massiv in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG ein, ohne dass hierfuer eine
Rechtsgrundlage besteht. Der von Büssow bemühte MDStV ermächtigt zu solchen Eingriffen nicht,
sondern verlangt die Einhaltung des
Fernmeldegeheimnisses. Er sieht Sperrungen daher auch nur bei in Deutschland in Caches zwischengespeicherten Daten vor.

Büssow will nun alle Daten, die alle
Bürger im Internet senden, einer Kontrolle unterziehen. Dies sieht sein
neuster Filterplan ebenso vor, wie
seine Sperrmethode 3. Die Daten, die
immerhin so brisante Inhalte wie Passwörter (z.T. im Klartext !),
vertrauliche E-Mails oder Kreditkarteninformationen enthalten,
sollen vom Provider mittels entsprechender Programme zwangsweise überprüft werden, um zu verhindern
dass der Bürger Anfragen für bestimmte Seiten senden kann. Gerade das wollte
der Gesetzgeber aber lt. Gesetzesbegründungen zum Teledienstegesetz und Mediendienstestaatsvertrag nicht.

Denn das wäre so, als solle die Telekom alle Telefonate zur Kontrolle abhören und die Post alle Briefe zur Kontrolle aufreissen (immerhin haben nach einer
Bundestagsdrucksache Rechtsextremisten auch schon per Briefpost unaufgeforderte Propaganda
an Bürger verschickt, ohne dass dies
vorgenommen wird).

Bei Sperrmethode 2 (Routing) werden ebenfalls dem Fernmeldegeheimnis
unterliegende Daten ausgewertet.

Büssow und seine Mitarbeiter wurden mehrfach darauf hingewiesen
und haben sich einfach darüber hinweggesetzt.

Um diese Eingriffe zu gestatten, wäre ein Gesetz
erforderlich, das das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG
ausdrücklich unter Nennung von Artikel
und Grundrecht einschränkt (vgl.
Zitiergebot in Art. 19 GG).
Büssow will dies also einfach ohne passendes Gesetz bei allen Bürgern
praktizieren, obwohl selbst bei Strafgefangenen höchstens ein Richter
unter strengen Auflagen dazu befugt wäre.

Dies zeigt, wie weit Büssow in diverse
Grundrechte aller Bürger massiv eingreifen will, um gegen eine vergleichsweise winzige Zahl von meist eher unbekannten rechten WWW-Seiten im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Internetseiten vorzugehen.

Dieses Vorgehen ist völlig unverhältnismässig und verfassungswidrig und daher abzulehnen.
Eine erfolgreiche Bekämpfung kann nur
bei den Urhebern in internat. Zusammenarbeit ansetzen.



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Kommentare

    Büssow plant z.B. bereits Sperrungen von Suchmaschinen ! (Andreas Schmidt; 25.02 2002, 02:14:58 )


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