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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Grundgesetz

Von Stephan Hartmann, 30.01 2003, 17:24:03

Im Grundgesetz Artikel 5 wird die Presse- und Informationsfreiheit verankert, im Artikel 10 das Brief- und Fernmeldegeheimnis. (RE: Ausspionieren von EMails bzw. Kryptographieverbot, für mich eine Facette desselben Themas.) Die Herrschaften, die diese Pfeiler unserer Gesellschaft umstürzen wollen, stellen für mich eine größere Gefahr dar als ein paar extremistische Wirrköpfe (von allen denkbaren Seiten), deren Ergüsse entweder zum Lachen oder aber ein Fall für den Staatsanwalt sind.
Durch die Aushebelung der im Grundgesetz verankerten Rechte bewegt man sich hin zum totalitären Staat. Wenn einmal Grundlagen für Zensur oder für die Aufhebung des Briefgeheimnisses geschaffen sind, dann können die Tatbestände, die zensiert bzw. ausspioniert werden, unter der Deckung der entsprechenden Grundlage beliebig erweitert werden.
Gesetze gegen Nazi- Propaganda gibt es leider nicht in allen Staaten der Erde, in den USA gibt es z.B. auch Druckerzeugnisse nazistischen Inhalts.
Gegen Erzeugnisse dieser Art aus Deutschland kann und muß die Exekutive vorgehen, das ist ihre Aufgabe. Meines Erachtens passiert DORT zuwenig gegen die deutsche Extremistenszene. Mit Alibi- Handlungen rundschlagartig ganze Informationsmedien zu behindern und zu kriminalisieren, kann nicht der Weg sein. Es ist sehr bedenklich, daß ausgerechnet gewählte Politiker oder Staatsbeamte leichtfertig derart massive Angriffe auf unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung unternehmen. Offenbar wird das Grundgesetz in diesen Kreisen nicht als Pflichtlektüre angesehen, dies sollte es aber für jeden Deutschen, auch wenn er kein öffentliches Amt ergreift, sein.




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Kommentare

    NAZIS (Anonym; 04.04 2006, 11:32:57)


Neu oder wichtig:
O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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