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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Art. 5 Ab. 1S3. GG: »Zensur findet nicht statt«

Von Rechtsanwalt Michael Vill, 07.01 2003, 14:32:08

Es wäre für die Damen und Herren der Bezirksregierung Düsseldorf angebracht, sich an die obersten Direktiven zu errinern, welche unser Grundgesetz ihnen im Verhältnis zu den Bürgern auferlegt.

Gem. Art. 5 Abs. 1 S.3 GG findet Zensur in diesem Staate nicht statt.

Jugendschutz und verbotene Inhalte für totale Zensur bestimmter Medien vorzuschieben, anstatt gegen die für diese Inhalte Verantwortlichen vorzugehen, kann keine ordnungsgemäße Wahrung sttatlicherAufgaben sein. Auch hier haben wir ein weiteres Projekt, welches uns dem totalitärem Überwachungsstaat ein weiteres Stück näher zu bringen sucht. Wehret den Anfängen.




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Kommentare

    Ohne Titel (Tom; 27.07 2004, 19:56:59)


Neu oder wichtig:
O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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