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Von bombjack, 03.10 2002, 12:52:58
>Es gibt wie überall zwei Seiten. Ich bin dafür das Beamte im Netz nach Seiten suchen die Inhalte haben deren Besitz oder weitergabe strafbar sind.
Wenn es sich um Seiten auf deutschen Servern handelt Ja.
>Ich denke da vor allem an die Kinderpornographie,
Das sit das einzige, wo es ein Besitzverbot und ein Beschaffungsverbot gibt.
>Terror und andere.
Nur daß diese Aussage der Seiten im Ausland legal ist, auch wenn die Aussage der Seite bei uns nicht geäußert, verbreitet usw. werden darf.
>Es muß sogar soweit sein, das diese Seite nicht nur gesperrt werden können, sondern das der Verantwortliche schnell gefaßt wird.
Bei Seiten in Deutschland kein Problem und bei ausländischen Seiten hat sich keine deutsche Polizei, kein deutsches Gericht, keine deutsche Behörde einzumischen.
>Anderseits wurde im Grundgesetz verankert das jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung hat.(Ich darf nur die Rechte eines anderen damit nicht einschränken!)
Stimmt nur geht es hier nicht darum, sondern ob ich das Recht habe Inhalte wahrzunehmen, deren Äußerung in Deutschland mit Strafe belegt ist. Das ist ähnlich, als würde ich mir im Ausland dort ein Medium (Zeitung, Text, Buch....) klaufen und dort lesen, obwohl das Medium bei uns indziert, beschlagnahmt, verboten oder gar nicht gedruckt werden würde, weil die Veröffentlichung, die Verbreitung in Deutschland gegen deutsche Gesetze verstößt, wobei das Medium im Ausland legal veröffentlicht wird. Ist also das Aufrufen sprich Anfordern einer Seite im Web gleichzusetzen mit einer »Reise ins Ausland«? Den Aufruf mache ich zwar in Deutschland, aber mir wird die Seite aus dem Ausland auf Anforderung zugesendet, das ist so, als ob ich einen Ausländer bitte mir ein Medium zu senden.
bombjack
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