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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Die FdGo ist unmittelbar geltendes Recht

Von Rolf H. Eustergerling, 18.09 2002, 18:01:23

War von 74 bis 80 Polizeibeamter und habe Rechtsstaatliches Denken gelernt. Das Wichtigste in der Zeit von Baader/Meinhof und Co. war: Schutz der Verfassung! (Nicht zu verwechseln mit dem Verfassungsschutz....;-)
Und da gibts
Artikel 5 Abs.1:.......Eine Zensur findet nicht statt.
Von Artikel 10 gar nicht zu reden.
Wer die Grundrechte allerdings missbraucht, um gegen diese vorzugehen, hat mit Konsequenzen zu rechnen – die ebenfalls gesetzlich geregelt sind.
Strafverfolgung aber bitte immer gegen die Täter!! Niemals gegen die Allgemeinheit. Welcher Anwalt hat Power genug, dagegen zu klagen?
Wir haben die beste Verfassung der Welt. Helmut Schmidt hat sie gegen die RAF erfolgreich verteidigt. Lasst uns sie jetzt nicht kaputtmachen!
RHE



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.