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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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gegen Art. 5 Meinungsfreiheit:

Von Daniel Fuchs, 24.02 2002, 04:49:20

die Bezirksregierung Düsseldorf verstößt gegen Grundrechte, insbesondere gegen Art. 5 Meinungsfreiheit:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt."

Die Bezirksregierung Düsseldorf versucht aber, genau eine solche Zensur
den Internet-Zugangsprovidern in Ihrem Verwaltungsgebiet aufzudrängen.




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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.