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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Unzulässige Zensur durch die Bezirksregierung

Von Dirk Steins, 24.02 2002, 04:49:20

Die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Sperrung stellt IMHO einen unzulässigen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit dar, sowie einen Verstoss gegen das Fernmeldegeheimnis, da die technische Umsetzung durch eine DNS-Änderung nicht nur den Zugriff über HTTP verändert, sondern auch Emails, also briefähnliche Inhalte, ihr Ziel nicht erreichen können und bei einem nicht gewünschten Empfänger landen können. Weiterhin ist die Änderung des DNS-Eintrages eine technisch so wenig ausreichende Lösung, das sie geradezu lächerlich wirkt. Mit geringem Aufwand kann jeder Nutzer den vom Provider vorgegebenen DNS-Eintrag ändern. Außerdem gibt es anonyme HTTP-Proxys, mit denen ein Zugriff auf die zu sperrenden Domains ebenfalls möglich ist.
Zensur ist kein Mittel, um die Information der Bürger zu verhindern, und wenn man möchte, das Jugendliche nicht von rassistischen und Neonazistischem Gedankengut fehlgeleitet werden, dann sollte man mehr Aufklärung leisten als zu versuchen, durch unsinnige und in der Effektivität zweifelhafte Zensuraktionen sich aus der Verantwortung zur Aufklärung herausziehen zu wollen.




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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.