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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Meine Webseite wäre Zensurkandidat...

Von Kai Hackemesser, 07.08 2002, 13:36:13

Da ich auf meiner Website unbequeme und nicht immer politisch korrekte Texte veröffentliche, wäre meine Seite ein Kandidat für Zensur in Deutschland. Das ist allerdings Ein Bruch des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 Absatz 1: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«



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Kommentare

    Ohne Titel (Anonym; 05.06 2007, 09:34:21)
    300 Jahre Aufklärung umsonst (Dr. T. van Heden; 31.12 2002, 09:15:44 )


Neu oder wichtig:
O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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