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Kommentar zu Vorschlag von Irina

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Beauftragte für das Recht auf Information

Von Alvar Freude, 08.07 2002, 22:14:48

>da sich die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer häufig auch mit Akteneinsichtsrechten etc. beschäftigten, könnte es nützlich sein, den Datenschutzbeauftragten von NRW einzuschalten. Habt Ihr schon versucht, Euch mit denen in Verbindung zu setzen?
in NRW ist ganz genau die Datenschutzbeauftragte auch »Beauftragte für das Recht auf Information« und nach § 13 Abs. 2 IFG NRW hat jeder das Recht, sie anzurufen.

Dies werden wir auch machen (es ist wohl weniger davon auszugehen, dass sie sich von alleine meldet ;-) ).


Ciao
Alvar



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.