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Von Martin Süfke, 23.06 2002, 17:03:09
Die Sperrung einer URL hat i.d.R. den Umzug derselben zur Folge. Die Sperre jedoch bleibt, angesichts der durchschnittlichen Reaktionszeit eines deutschen Beamten, auf der alten Webaddresse bestehen. Somit ist eine DNS-Sperrung nicht sinnvoll. Auserdem ist die DNS-Sperre z.B. für Heimnetzwerke mit (Linux-) Router und eigenem DNS-Server, der Root-DNS-Abfragen durchführt nicht wirksam. IP-Sperren sind ebenfalls nicht sinnvoll. schonmal was von »dynamic routing« gehört ?!? die Sperrung einzelner IP's durchbricht den Netzwerk-Charakter der Internets. Ob eine der angeklagten Seiten nun nur Host oder auch noch Router ist, ist dabei ungeklärt. Spätestens andere Rpouting-Rechner könnte man nicht sperren, weil dadurch die Verfügbarkeit und mehrfach-Redundanz des Internets stark eingeschränkt wird.
Außerdem hat Duetschland z.B. gegenüber den USA eine meinugsfreiheitlichen Vorsprung, der, wenn er ausgebaut wiird schon bald zum Zufluß wichtigen Humankapitals aus den »freien« USA nach Deutschland führen könnte. Das sollte man nicht durch Zensur, von der hier der erste Schritt getan wird, verhindern. Ich bin rechtsradikalen Gedanken gegenüber durchaus nicht aufgeschlossen. Aber eine inhaltskontrolle sollte trotzdem durch Vernunft der Benutzers und Appell an dieselbe und gegebenenfalls Aufklärung erfolgen.
Letztenendes: der Post wird auch nicht Verboten, rechtsradikale Briefe und verbotene Post (einschließlich Briefbomben) zuzustellen.
Wir sind nicht in China/USA und zensieren jeden Gedanken in anderen Ländern (englischsprachig !) der nicht in unser System paßt.
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