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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Dass die Bezirksregierung mit den Adressaten der Verfügungen dar ...

Von Christian Wolf, 24.02 2002, 04:49:20

Dass die Bezirksregierung mit den Adressaten der Verfügungen darüber verhandelt hat, den Verwaltungsakten keine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen zeigt tragischerweise an, dass sie selbst sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen glaubt. Es steht der Bezirksregierung nicht zu, über die Anwendung oder Nichtanwendung von Gesetzen zu disponieren.
Wenn aber solche Personen darübe entscheiden, welche Information die Bürger erhalten und welche nicht, dann ist der Schritt von Informationsvorbehalten wegen strafbarer Inhalte zu Informationsvorbehalten wegen für den Erlassenden unangenehmer Inhalte nicht mehr allzu gross.




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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.