|
Von Wolfgang Rettig, 23.02 2002, 17:50:51
Die Verfügung der Bezirksregierung ist schon rein formal eine Rechtsbeugung. Die Bezirksregierung maßt sich in unerträglicher Weise eine Verfügungsmacht an, die ihr auch nach dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht zusteht. Die Provider können nach diesem nicht für die Inhalte des Internets haftbar gemacht werden, da sie nur den technischen Zugang zum Netz anbieten.
Über die formalrechtliche Seite hinaus ist diese Zensurmaßnahme eine dreiste Bevormundung erwachsener Menschen. So kann man allenfalls mit kleinen Kindern umspringen, nicht aber mit mündigen Bürgern. Eine selbstherrliche Obrigkeit versucht, den eigentlichen Souverain dieses Landes, nämlich die erwachsene Bevölkerung, zum Untertanen zu machen. Die Provider werden durch rechtswidrige Strafandrohung in die Rolle eines Staats-Büttels gedrängt. Der Internet-Nutzer wird zum unselbständigen Mündel von Politikern und höheren Beamten erklärt, für den an höherer Stelle entschieden wird, welche Informationsquellen er nutzen darf. Die Grundhaltung der Politiker und Beamten, die durch solche Zensur erkennbar wird, läßt Schlimmes ahnen. Nicht die Bürger dieses Landes sollten zensiert und überwacht werden, sondern allenfalls die Gegenseite: mauschelnde, tricksende, rechtsbeugende, Staatsgewalt mißbrauchende Finstermänner à la Büssow (RP in Düsseldorf). Gegen Feudalherren und Obrigkeit hat das Bürgertum einen langen Kampf ausgetragen, dem wir letztlich unsere Freiheitsrechte zu verdanken haben. Zur Zeit formiert sich eine massive Gegenbewegung von Möchtegern-Herrschern, die offensichtlich vergessen haben, daß sie grundsätzlich als Diener des Landes, also der Bevölkerung, eingesetzt wurden. Die Dreistigkeit von Politikern und Spitzenbeamten ist mittlerweile unerträglich geworden. Man sollte diesen Neo-Fürsten zeigen, wo in einer selbstbewußten Demokratie der Hammer hängt. Es reicht, Büssow, Schily und andere Angehörige des organisierten Staatsmißbrauchs!
|