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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Vormundschaftlicher Staat

Von Dr. Walther Meckstroth, 07.04 2002, 16:45:09

Die Filterung von Internetinhalten soll nur vordergründig die weiter bestehenden Inhalte unsichtbar für EDV-Anfänger machen.
Die Maßnahme ist vormundschaftlich, weil sie den Internetnutzer an der Beschaffung von bereits publizierten Informationen hindern will. Gleichzeitig zeigt sie deutlich das Fehlen jeglicher genuiner freiheitlicher Tradition in allen bisher existierenden deutschen Staaten auf: Nicht derjenige, der lokal gesetzwidrige Inhalte online stellt, wird verfolgt, sondern derjenige, welcher sie einsehen will, wird in seiner Freiheit eingeschränkt. Nazis und Gewaltporno-Hersteller dürfen weiterhin ungestört ihre Machwerke verbreiten. Wozu sollte man sie auch daran hindern – liefern sie der deutschen Obrigkeit doch einen willkommenen Vorwand zur Beseitigung von Grundrechten, die in ihren Augen nur noch politische Altlasten sind.
Fazit: Dem Staat müssen systematisch alle Möglichkeiten zur Kontrolle der Kommunikation seiner Bürger aus der Hand geschlagen werden: Durch Verschlüsseln jeder noch so unwesentlichen Nachricht und durch Verweigerung jeden Respekts von Seiten der Provider und Internetnutzer.




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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.