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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Art. 5 GG

Von Björn Grashorn, 04.04 2002, 17:00:03

Jeder hat das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu Informieren.... so steht es im Grundgesetzt und wenn man verhindern will, daß Informationen nicht verbreitet werden, muß man sich den Urheber »schnappen«, oder zur Rechenschaft heranziehen. Sollte dieses nicht Möglich sein – pech gehabt, Zensur sollte trozdem nie stattfinden!



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.