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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in ...

Von Carsten Corleis, 04.04 2002, 15:13:10

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in einem Urteil vom 25.8.98 gegen die Schweiz:

»Die von Artikel 10 der Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsäusserungsfreiheit beschränkt sich nicht auf Informationen oder Ideen, die als willkommen oder harmlos aufgenommen werden, sondern auch auf solche, die verletzen, schockieren oder verstören. Das verlangen Pluralismus, Toleranz und Grosszügigkeit, ohne welche es keine demokratische Gesellschaft gebe.«



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Kommentare



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    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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