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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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GG Art. 4: Eine Zensur findet nicht statt

Von Karl Richards, 02.04 2002, 19:42:06

Die Meinungs-, Glaubens-, Gewissens, Bekenntnis- und Pressefreiheit zählt zu den unabdingbaren Grundpfeilern einer Demokratie. Wer diese Freiheit in Frage stellt oder – zum Beispiel mit dem fadenscheinigen Argument des Jugendschutzes – aktiv daran arbeitet den Bürgern dieses Landes diese Freiheit zu nehmen, ist kein Demokrat.

Diese Freiheitsrechte sind unabdingar. Würden sie abgeschafft oder auch nur eingeschränkt, so wäre dies ein fataler Schritt hin zu einem Polizei- und Überwachungsstaat. Die Grundrechte einer Demokratie dürfen niemals leichtfertig zur Disposition gestellt werden.



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.