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Kommentar zu Art. 5 Ab. 1S3. GG: »Zensur findet nicht statt« von Rechtsanwalt Michael Vill

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Ohne Titel

Von Tom, 27.07 2004, 19:56:59

>Es wäre für die Damen und Herren der Bezirksregierung Düsseldorf angebracht, sich an die obersten Direktiven zu errinern, welche unser Grundgesetz ihnen im Verhältnis zu den Bürgern auferlegt.
>
>Gem. Art. 5 Abs. 1 S.3 GG findet Zensur in diesem Staate nicht statt.
>
>Jugendschutz und verbotene Inhalte für totale Zensur bestimmter Medien vorzuschieben, anstatt gegen die für diese Inhalte Verantwortlichen vorzugehen, kann keine ordnungsgemäße Wahrung sttatlicherAufgaben sein. Auch hier haben wir ein weiteres Projekt, welches uns dem totalitärem Überwachungsstaat ein weiteres Stück näher zu bringen sucht. Wehret den Anfängen.
>
Dein Beitrag, lieber Michael, ist ja schon ein wenig her, hat aber an grundsätzlicher Aussagekraft nichts verloren, deshalb erlaube ich mir als juristischer Laie und ganz normaler Interenet-User die Frage: Wenn das wirklich so gegen das Grundgesetz verstößt, ist das dann nicht eine Klage wert, damit von höchster Instanz diese Vorgehen als Zensur eingestuft wird oder sind hier die 'Gewinn-Chancen' nicht eindeutig?



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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